Richard Alberti StiftungDie Richard Alberti Stifttung wurde mit Datum vom 21.12.2018 vom Regierungs-präsidium Gießen als gemeinnützige Stiftung im Sinne § 80 BGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 04. April 1966 (GVBl. I S. 77) in der derzeitig gültigen Fassung anerkannt. Weitere Informationen zur Stiftung finden Sie hier. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung!
"Helfen, wo nötig - fördern, wo sinnvoll."
Unser qualifiziertes Team verfügt über ein ausgewiesenes Know-How bei Immobilieninvestments. Interdisziplinär denken und handeln ist eine der Stärken unserer qualifizierten Fachleute. Bei der Projektumsetzung achten sie auf klare Zielvorgaben und sorgen für das laufende Reporting. Nur wer das Geschäft umfassend beherrscht, die lokalen Gegebenheiten genau kennt und gute Kontakte zu allen wichtigen Institutionen pflegt, kann sich rasch in die gestellte Aufgabe einarbeiten. Denn Zeit ist kein unwesentlicher Aspekt auf dem Immobilienmarkt. Genauso wichtig ist, sich in die Perspektive von Anbieter und Investor hineinversetzen zu können - lokal, überregional, international.
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